Wenn durch eine betriebliche Tätigkeit Personen oder auch Sachen (Dritter) geschädigt werden, so ist eine jede Firma nach § 823 ff BGB verpflichtet, für den entstandenen Schaden zu haften. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann helfen, den entstandenen Schaden zu regulieren.
Nachfolgend sehen Sie einige Beispielrechnungen für Betriebshaftpflichtversicherungen:
(Stand November 2012 Prämien gerundet, Änderungen vorbehalten)
- Bäckerei: € 143,00
- Bürobetriebe: € 143,00
- Buchhandel: € 131,00
- Blumenhandel: € 131,00
- Drogerie: € 191,00
- Druckerei: € 191,00
- Nagelstudio: € 143,00
- Reisebüro: € 143,00
- Sportartikel: € 131,00